Eigenbeleg / Selbstausgestellte Rechnung

Ausstellerinformationen

Unterschrift (des Ausstellers)

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Eigenbeleg Vorlage: Mit unserem kostenlosen Eigenbeleg Generator ersetzen Sie verlorene oder fehlende Originalbelege mit einem formgerechten Eigenbeleg – so, wie das Finanzamt es nach § 146 AO verlangt.

Tipp: Wenn Sie häufig Belege für geschäftliche Bewirtungen ausstellen, empfehlen wir zusätzlich unser spezialisiertes Tool für Bewirtungsbelege – ideal für Restaurants, Außendienst oder Kundentermine.

Rechtliche Grundlagen: Wann ist ein Eigenbeleg zulässig?

Das Finanzamt verlangt nach § 146 Abs. 1 AO (Abgabenordnung), dass jede Buchung im Geschäftsverkehr durch einen Beleg nachgewiesen wird. Dieser Grundsatz lautet verkürzt: "Keine Buchung ohne Beleg." Ergänzt wird er durch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form), die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit definieren.

Ein Eigenbeleg ist immer die Notlösung – nämlich dann, wenn der Originalbeleg fehlt, verloren gegangen ist oder aus praktischen Gründen gar nicht ausgestellt wurde (z. B. beim Parkautomat ohne Ticket). Das Finanzamt akzeptiert Eigenbelege unter zwei Voraussetzungen:

In der Finanzamts-Praxis hat sich eine inoffizielle Bagatellgrenze von etwa 150 € etabliert: Bis zu dieser Höhe werden Eigenbelege in der Regel anerkannt, darüber wird die Belegprüfung deutlich strenger. Gesetzlich festgeschrieben ist diese Grenze nicht – aber wer bei kleinen Beträgen einen sauberen Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Begründung und Unterschrift vorlegt, hat bei Betriebsprüfungen kaum Probleme.

Eigenbeleg, Quittung oder Rechnung – was ist der Unterschied?

Diese drei Belegtypen werden im Alltag ständig verwechselt. Sie sind aber rechtlich völlig verschieden:

Eigenbeleg

Sie selbst stellen ihn aus, weil kein Fremdbeleg existiert.

Rechtsgrundlage: § 146 AO (Belegpflicht). Ersatzbeleg, Notlösung, immer zu begründen.

Quittung

Der Zahlungsempfänger stellt sie aus, um den Empfang einer Zahlung zu bestätigen.

Rechtsgrundlage: § 368 BGB (Quittungspflicht). Kann von Privat oder Unternehmer kommen.

Rechnung

Nur Unternehmer stellen sie aus – als Leistungsdokument mit USt-Ausweis.

Rechtsgrundlage: § 14 UStG. Fordert zur Zahlung auf, berechtigt zum Vorsteuerabzug.

Wenn Sie einen Originalbeleg (Quittung oder Rechnung) haben, reichen Sie diesen ein – kein Eigenbeleg nötig. Erst wenn der Original-Beleg fehlt, kommt der Eigenbeleg ins Spiel.

So erstellen Sie Ihren Eigenbeleg online

Unser Eigenbeleg Generator führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess:

  1. Eigenbeleg-Daten eingeben: Tragen Sie alle relevanten Angaben wie Belegnummer, Datum, Betrag und eine kurze Beschreibung des Geschäftsvorfalls ein.
  2. Persönliche Daten erfassen: Geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an. Bei Bedarf können Sie auch Empfängerdaten ergänzen.
  3. Unterschrift hinzufügen: Fügen Sie Ihre digitale oder handschriftliche Unterschrift im vorgesehenen Feld hinzu.
  4. Eigenbeleg erstellen: Klicken Sie auf „Eigenbeleg erstellen", um Ihren Beleg als PDF zu generieren.

Ihr Eigenbeleg wird so sofort erstellt und enthält alle notwendigen Angaben, die eine formgerechte Eigenbeleg Vorlage ausmachen.

Warum unsere Eigenbeleg Vorlage nutzen?

  • Kostenlos und online: Keine versteckten Kosten – sofort verfügbar, auch als Offline-App.
  • Einfache Handhabung: Intuitive Benutzeroberfläche für einen schnellen Workflow.
  • Rechtssicher: Erfüllt die formalen Anforderungen nach § 146 AO und GoBD.
  • Anpassbar: Individuelle Eingabemöglichkeiten für Ihre persönlichen und geschäftlichen Daten.
  • Korrekt ausgefüllt: Sie können sicher sein, dass Ihr Eigenbeleg alle relevanten Angaben enthält.

Typische Praxisfälle für einen Eigenbeleg

Wann brauchen Sie in der Praxis tatsächlich einen Eigenbeleg? Die häufigsten Fälle sind:

Was das Finanzamt nicht akzeptiert

Ein Eigenbeleg ist kein Blankoscheck. In diesen Fällen wird das Finanzamt den Abzug verweigern oder zurückweisen:

Aufbewahrungsfrist: Eigenbelege unterliegen wie alle Buchungsbelege der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO. Heften Sie sie zu den übrigen Belegen des jeweiligen Geschäftsjahres.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Eigenbeleg Vorlage

Eine Eigenbeleg Vorlage ist ein vorgefertigtes Dokument, das Ihnen dabei hilft, einen Eigenbeleg schnell und korrekt zu erstellen. Mit dieser Vorlage können Sie alle notwendigen Informationen strukturiert erfassen und sicherstellen, dass Ihr Beleg den formalen Anforderungen nach § 146 AO entspricht.

Ein Eigenbeleg dient als Ersatz für einen fehlenden oder verlorenen Originalbeleg. Das Finanzamt fordert nach § 146 AO für jede Betriebsausgabe einen Nachweis – fehlt der Originalbeleg, springt der Eigenbeleg als dokumentierter Ersatz ein.

Ja, mit unserem Eigenbeleg Generator können Sie Ihren Eigenbeleg online erstellen und als PDF herunterladen. Anschließend können Sie das Dokument ausdrucken, unterschreiben und zu Ihren Buchhaltungsunterlagen nehmen.

Ja, sofern alle erforderlichen Angaben wie Datum, Betrag, Beschreibung des Geschäftsvorfalls, Empfänger und Unterschrift enthalten sind und der Grund für den fehlenden Originalbeleg nachvollziehbar ist, erkennt das Finanzamt den Eigenbeleg an.

Ein Eigenbeleg sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
  • Belegnummer und Datum der Ausstellung
  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • Zahlungsempfänger (wem wurde das Geld gegeben?)
  • Betrag der Transaktion
  • Konkrete Beschreibung des Geschäftsvorfalls (wofür wurde gezahlt?)
  • Grund für den fehlenden Originalbeleg
  • Unterschrift des Ausstellers
Unser Generator führt Sie Schritt für Schritt durch alle benötigten Felder.

Ja, unser Tool ist vollkommen kostenlos nutzbar. Sie können beliebig viele Eigenbelege erstellen und herunterladen, ohne Gebühren zahlen zu müssen.

Ihre Daten werden nur lokal in Ihrem Browser gespeichert (LocalStorage) und nicht an unsere Server übertragen. Nach dem Schließen des Browsers oder Löschen des Cache sind Ihre Eingaben nicht mehr verfügbar.

Nachdem Sie den Eigenbeleg erstellt haben, können Sie das PDF mit einem entsprechenden Programm bearbeiten oder den Generator erneut nutzen, um ein neues Dokument mit geänderten Daten zu erstellen.

Nein, dieser Generator ist speziell für die Erstellung von Eigenbelegen ausgelegt. Für andere Arten von Quittungen, wie beispielsweise für Warenverkäufe, nutzen Sie bitte unseren regulären Quittungsgenerator.
Eigenbeleg Vorlage – Vorschau eines fertig ausgefüllten Eigenbelegs

Unser Eigenbeleg Generator: Eigenbelege einfach erstellen

Mit unserem Online-Tool können Sie in wenigen Klicks einen rechtssicheren Eigenbeleg erstellen. Ob für private Zwecke oder geschäftliche Transaktionen – unsere Eigenbeleg Vorlage ist leicht zu bedienen und erfüllt alle formalen Anforderungen nach § 146 AO.

Fazit

Ein Eigenbeleg ist die saubere Notlösung, wenn der Originalbeleg fehlt – aber eben auch nur das: eine Notlösung. Nutzen Sie ihn gezielt und begründet, halten Sie die Bagatellgrenze im Blick und vermeiden Sie regelmäßige Eigenbelege für dieselbe Ausgabenart. Dann haben Sie auch bei einer Betriebsprüfung nichts zu befürchten.

Denken Sie daran: Ein ordnungsgemäß ausgestellter Eigenbeleg schafft Klarheit und erfüllt die Anforderungen von § 146 AO – aber er ersetzt nicht den Versuch, den Originalbeleg zu beschaffen.