Wie funktioniert es?

Ein paar angestaubte Dinge loswerden, oder einfach nur die Haushaltskasse aufbessern - schnell hat man ein Foto gemacht und eine Anzeige im Internet aufgegeben. Gespannt wartet man auf die ersten Anfragen. Endlich meldet sich ein potenzieller Käufer, der Verkauf ist bereits so gut wie in trockenen Tüchern - doch dann kommt noch eine Aussage hinterher: "Dafür brauche ich eine Quittung."

Hier kommen schnell Fragen auf: Darf ich eine Quittung als Privatperson überhaupt ausstellen? Gibt es etwas zu berücksichtigen, wie eine Quittung auszusehen hat? Und worauf muss ich sonst noch bei der Quittung beim Privatverkauf achten? Dieser kurze Ratgeber soll bei diesen Fragen wieder Licht ins Dunkel bringen.

Quittungsgenerator für Privatverkäufe und Gewerbe

Kann ich als Privatperson eine Quittung ausstellen?

Doch zunächst zu der Frage: Warum fragt der Käufer überhaupt nach einer Quittung beim Privatverkauf? Für den Käufer ist die Quittung ein Nachweis, dass er die Ware erhalten und dem Verkäufer den Preis bezahlt hat. Diesen Nachweis kann er beim Finanzamt vorlegen und den Betrag steuerlich geltend machen. Dementsprechend darf man eine Quittung auch als Privatperson ausstellen. Doch wer privat eine Quittung ausstellen möchte, sollte ein paar Dinge beachten. Sonst kann es passieren, dass das Finanzamt die Quittung nicht akzeptiert.

Eine Quittung muss immer schriftlich erfolgen. Das heißt, es müssen Ort und Datum mit angegeben sein. Außerdem sollte der Begriff "Quittung" nicht fehlen, sowie eine fortlaufende Nummerierung. Unerlässlich sind auch die Daten von Käufer und Verkäufer, also jeweils der Name und die Anschrift. Zusätzlich muss genannt sein, was genau verkauft wurde, und zu welchem Preis. Wichtig: Bei der Quittung im Privatverkauf darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden! Als Privatperson ist man nicht zum Abzug von Vorsteuer berechtigt. Zu guter Letzt sollte ein Hinweis nicht fehlen, dass der Käufer das Geld bezahlt hat. Wer diese Dinge berücksichtigt, macht alles richtig, wer privat eine Quittung ausstellen möchte.

In welcher Form diese Quittung erstellt wird, ist egal - nur eben schriftlich muss es sein. Dafür können Quittungen per Hand ausgefüllt werden, beispielsweise mit einem Quittungs-Block. Oder Sie verwenden dazu einfach den Quittungsgenerator auf unserer Webseite. Der große Vorteil: Alle benötigten Angaben sind bereits in der Vorlage enthalten - Sie können also nichts vergessen.

Wenn also das nächste Mal ein Käufer bei Ihnen nach einer Quittung fragt, brauchen Sie nicht lange überlegen - mit unserer Hilfe sind Quittungen beim Privatverkauf kein Problem mehr!