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Preise werden als Bruttopreise erfasst. Im Kleinunternehmer-Modus erscheint statt der MwSt-Aufschlüsselung der Pflichthinweis auf § 19 UStG.

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Nicht jedes Geschäft hat eine elektronische Kasse – und nicht jeder Beleg braucht eine. Wer mit offener Ladenkasse arbeitet (Marktstand, Hofladen, Vereinsfest, Flohmarkt, mobile Dienstleistung), darf Belege ganz klassisch von Hand oder eben digital erstellen. Genau dafür ist dieser Kassenbon-Generator: Positionen eintragen, Steuersatz wählen, PDF im Bon-Format drucken oder digital verschicken.

Für wen ist der Kassenbon-Generator gedacht?

  • Markt- und Straßenhändler: Obststand, Foodtruck, Kunsthandwerk – Kunden fragen nach einem Beleg, ein Kassensystem lohnt sich aber (noch) nicht.
  • Kleingewerbe und Nebenerwerb: Wer wenige Barverkäufe pro Woche hat, führt zulässigerweise eine offene Ladenkasse – der Generator liefert auf Wunsch den Kundenbeleg.
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Der Bon enthält im Kleinunternehmer-Modus automatisch den Pflichthinweis auf die Steuerbefreiung statt der MwSt-Aufschlüsselung.
  • Vereine und Schulfeste: Kuchenverkauf, Tombola, Getränkestand – mit sauberen Belegen bleibt die Vereinskasse nachvollziehbar.
  • Gastronomie-Kleinstbetriebe: Der Imbiss ohne elektronische Kasse kann Bewirtungskunden einen vollständigen Beleg mitgeben.

Für klassische Einzelbelege mit Unterschrift – etwa beim Privatverkauf – ist unser Quittungsgenerator das passendere Werkzeug; den Unterschied erklären wir weiter unten.

Der Bon als Kleinbetragsrechnung: Diese Angaben macht der Generator

Bis 250 € brutto gilt ein Kassenbon steuerlich als Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV) – Ihr Kunde kann ihn direkt als Betriebsausgabe verbuchen und bei ausgewiesener MwSt sogar Vorsteuer ziehen. Dafür müssen auf dem Bon stehen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Verkäufers → Geschäftsdaten-Felder
  • Ausstellungsdatum → wird automatisch vorbefüllt
  • Menge und Art der Waren bzw. Leistungen → Positionszeilen
  • Bruttobetrag → Summenzeile
  • Steuersatz (19 % / 7 %) mit Steuerbetrag → automatische MwSt-Aufschlüsselung, wie auf jedem Supermarkt-Bon (A = 19 %, B = 7 %)
  • Beim Kleinunternehmer: der Hinweis auf § 19 UStG statt des Steuerausweises

Damit erfüllt der generierte Bon dieselben Anforderungen wie der Beleg aus einer Registrierkasse – nur eben ohne Kassensystem. Mehr zu den Regeln für Kleinunternehmer: Quittung für Kleinunternehmer.

Offene Ladenkasse, TSE & Bonpflicht: Was gilt für wen?

Rund um Kassenbons herrscht viel Verwirrung – hier die Rechtslage in drei Sätzen:

  1. Elektronische Kassen müssen seit 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein und unterliegen der Belegausgabepflicht (§ 146a AO, KassenSichV) – ihre Bons tragen TSE-Signaturdaten.
  2. Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht: Die offene Ladenkasse (Geldkassette plus täglicher Kassenbericht) bleibt zulässig – typisch für Wochenmärkte und Kleinstbetriebe.
  3. Wer mit offener Ladenkasse arbeitet, hat keine Bonpflicht – darf aber selbstverständlich Belege ausstellen. Genau diese freiwilligen (oder vom Kunden gewünschten) Belege erstellt dieser Generator.

Wichtig: Der Generator ersetzt kein elektronisches Kassensystem und erzeugt keine TSE-Signatur. Wer verpflichtet ist, eine elektronische Kasse zu führen, muss deren Belege verwenden. Und für die eigene Buchführung gilt bei der offenen Ladenkasse: Die Tageseinnahmen gehören in einen fortlaufenden Kassenbericht – die Bon-Kopien ergänzen ihn nur.

Kassenbon vs. Quittung: Was ist der Unterschied?

  • Der Kassenbon ist der maschinell erstellte Verkaufsbeleg – mehrere Positionen, MwSt-Aufschlüsselung, keine Unterschrift.
  • Die Quittung nach § 368 BGB ist ein unterschriebenes Empfangsbekenntnis über eine Zahlung – eine Position, dafür mit Beweiskraft durch die Unterschrift des Empfängers.

Faustregel: Verkauf mit mehreren Artikeln → Bon. Einzelne Zahlung, die bestätigt werden soll (Privatverkauf, Barzahlung, Anzahlung) → Quittung mit Unterschrift. Ist der Original-Bon eines Einkaufs verloren gegangen, hilft übrigens der Eigenbeleg.

Klare Grenze: Wofür der Generator nicht da ist

Ein Beleg dokumentiert einen echten Geschäftsvorfall. Wer Kassenbons erstellt, um nie getätigte Ausgaben bei Arbeitgeber, Versicherung oder Finanzamt geltend zu machen, begeht Betrug bzw. Steuerhinterziehung (§ 263 StGB, § 370 AO) – daran ändert auch kein „täuschend echtes" Layout etwas. Dieser Generator druckt ausschließlich die von Ihnen eingegebenen eigenen Geschäftsdaten; er ist ein Werkzeug für ehrliche Verkäufer ohne Kassensystem, kein Spielzeug für Spesenbetrug. Belege für reale Verkäufe zu erstellen ist dagegen völlig legal – genauso wie mit jeder Registrierkasse oder Word-Vorlage.

So erstellen Sie Ihren Kassenbon in 60 Sekunden

  1. Geschäftsdaten eintragen: Name und Anschrift – Pflicht für die Kleinbetragsrechnung.
  2. Positionen erfassen: Artikel, Menge, Bruttopreis; pro Position den Steuersatz A (19 %) oder B (7 %) wählen.
  3. Steuermodus prüfen: Regelbesteuert mit automatischer MwSt-Aufschlüsselung – oder Kleinunternehmer-Modus mit § 19-Hinweis.
  4. Zahlung wählen: Bei Barzahlung optional „Gegeben" eintragen – das Rückgeld rechnet der Bon selbst aus.
  5. PDF erstellen: Der Bon kommt im 80-mm-Thermodruck-Format – ideal zum Ausdrucken oder für den Versand per E-Mail. Die Live-Vorschau zeigt jederzeit das Ergebnis.

Alle Eingaben bleiben dabei in Ihrem Browser – es werden keine Daten an unsere Server übertragen. Wie beim digitalen Quittungs-Generator gilt: kostenlos, ohne Registrierung, unbegrenzt.

Häufig gestellte Fragen zum Kassenbon-Generator

Ja – für einen echten Verkauf ist der selbst erstellte Bon ein vollwertiger Beleg. Bis 250 € brutto gilt er mit vollständigen Angaben (Name/Anschrift, Datum, Menge/Art, Betrag, Steuersatz) als Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Eine Registrierkasse ist dafür nicht erforderlich, solange Sie keine elektronische Kasse führen müssen.

Nur wenn Sie ein elektronisches Kassensystem nutzen – dann gilt TSE- und Bonpflicht. Eine Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse besteht nicht; die offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht bleibt zulässig. Belege dürfen Sie dann formfrei ausstellen, z. B. mit diesem Generator.

Ja. Mit vollständigen Angaben erfüllt der Bon die Anforderungen an eine Kleinbetragsrechnung – Ihr Kunde kann ihn als Betriebsausgabe verbuchen und bei ausgewiesener Mehrwertsteuer die Vorsteuer ziehen. Ab 250,01 € brutto ist stattdessen eine vollständige Rechnung nach § 14 UStG nötig.

Wie im Supermarkt: Jede Position bekommt ein Steuerkennzeichen – A für 19 % (Regelsteuersatz), B für 7 % (ermäßigt, z. B. viele Lebensmittel). Am Bon-Ende weist der Generator für jeden Satz Netto, Steuer und Brutto getrennt aus. Die eingegebenen Preise sind dabei immer Bruttopreise.

Ja. Das PDF ist 80 mm breit (Standard-Thermobon-Format) und lässt sich auf A4 drucken und zuschneiden – oder direkt auf einem Bondrucker ausgeben, der PDF-Druck unterstützt. Alternativ verschicken Sie den Bon einfach digital per E-Mail.

Als Verkäufer dürfen Sie für einen echten Verkauf jederzeit eine Zweitschrift ausstellen – kennzeichnen Sie sie idealerweise als „Kopie/Zweitschrift". Als Käufer dürfen Sie fremde Bons dagegen nicht nachbauen; nutzen Sie für verlorene Belege den Eigenbeleg, der genau für diesen Fall vorgesehen ist.

Fazit: Der Kassenbon-Generator bringt geordnete Belege in jedes Kleingewerbe ohne Kassensystem – mit korrekter MwSt-Aufschlüsselung, § 19-Modus und echtem Bon-Format. Oben ausprobieren, dauert keine Minute.