Ob Minijobber im Familienbetrieb, Erntehelfer oder die Aushilfe im Verein: Wird Lohn bar ausgezahlt, braucht der Arbeitgeber einen Nachweis, dass das Geld tatsächlich angekommen ist. Genau das leistet die Lohnquittung – der Beschäftigte bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt. Wichtig dabei: So nutzen Sie den Generator oben richtig: Als „Verkäufer" tragen Sie den Beschäftigten ein (er empfängt das Geld und quittiert), als „Käufer" den Arbeitgeber.
Was ist eine Lohnquittung – und was ist sie nicht?
Die Lohnquittung ist ein Empfangsbekenntnis im Sinne des § 368 BGB: Der Arbeitnehmer bestätigt, den (Netto-)Lohn für einen bestimmten Zeitraum in bar erhalten zu haben. Sie schützt in erster Linie den Arbeitgeber – ohne Quittung kann er die Auszahlung im Streitfall kaum beweisen.
Was die Lohnquittung nicht ersetzt: die Lohn- bzw. Entgeltabrechnung. Nach § 108 GewO hat jeder Beschäftigte Anspruch auf eine Abrechnung in Textform, die Zeitraum, Bruttolohn, Abzüge (Steuern, Sozialversicherung) und Nettobetrag aufschlüsselt. Die Quittung dokumentiert nur den Zahlungsfluss – die Abrechnung bleibt Pflicht, auch beim Minijob.
Diese Angaben gehören auf die Lohnquittung
- Name des Beschäftigten (Aussteller der Quittung – er empfängt das Geld)
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Abrechnungszeitraum: „Nettolohn für August 2026" – ohne Zeitraum ist die Quittung im Zweifel wertlos
- Betrag in Ziffern und Worten
- Vermerk „Auszahlung in bar"
- Ort, Datum und Unterschrift des Beschäftigten
Empfehlenswert ist der Zusatz „Nettolohn gemäß Entgeltabrechnung vom …" – so sind Quittung und Abrechnung sauber verknüpft.
Ist Barauszahlung von Lohn überhaupt erlaubt?
Ja – grundsätzlich. Zwar ist die Überweisung heute der Standard (und in manchen Tarifverträgen vorgeschrieben), gesetzlich verboten ist die Barauszahlung aber nicht. Es gelten jedoch wichtige Leitplanken:
- Abrechnungspflicht: Auch bei Barzahlung muss eine ordentliche Entgeltabrechnung nach § 108 GewO erstellt werden.
- Anmeldepflicht: Minijobs gehören zur Minijob-Zentrale, sozialversicherungspflichtige Jobs zur Krankenkasse angemeldet – Barzahlung ändert daran nichts.
- Mindestlohn-Dokumentation: Für Minijobber und Beschäftigte in bestimmten Branchen (Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung u. a.) müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufgezeichnet werden (§ 17 MiLoG).
- Ausnahme Bauhauptgewerbe: Hier schreiben Tarifverträge die bargeldlose Zahlung weitgehend vor.
Klare Abgrenzung: Die Lohnquittung macht eine Barzahlung nachweisbar – sie macht Schwarzarbeit nicht legal. „Bar auf die Hand" ohne Anmeldung und Abrechnung ist und bleibt illegal: Dem Arbeitgeber drohen Nachzahlungen und Strafverfahren, dem Beschäftigten fehlen Renten-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz.
Typische Einsatzfälle der Lohnquittung
- Minijob im Privathaushalt: Haushaltshilfen, die über das Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet sind und ihr Geld bar erhalten – jede Monatszahlung quittieren.
- Aushilfen und Saisonkräfte: Erntehelfer, Messe- oder Event-Aushilfen mit wöchentlicher Barauszahlung.
- Vereine: Übungsleiter und Helfer, die Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen bar erhalten – die Quittung gehört in die Vereinskasse. (Für Spenden nutzen Vereine unseren Spendenquittungs-Generator.)
- Vorschuss und Abschlag: Wird ein Lohnvorschuss bar ausgezahlt, unbedingt quittieren und auf der nächsten Abrechnung verrechnen – Muster-Formulierung: „Vorschuss auf den Lohn September 2026, Verrechnung mit der Abrechnung 09/2026".
Aufbewahrung: Wie lange müssen Lohnquittungen aufgehoben werden?
Für Arbeitgeber zählen Lohnquittungen zu den Lohnunterlagen bzw. Buchungsbelegen: 8 Jahre Aufbewahrung sind Pflicht, sozialversicherungsrelevante Unterlagen bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Jahres. Beschäftigte sollten ihre Kopien mindestens bis zur nächsten Renteninformation aufheben – die Quittungen belegen im Zweifel Beschäftigungszeiten.
Grundsätzliches zur Bargeld-Quittung – etwa zu Obergrenzen und Beweiskraft – finden Sie im Ratgeber Quittung bei Barzahlung.
Häufig gestellte Fragen zur Lohnquittung
Fazit: Barlohn ist erlaubt, aber nur sauber dokumentiert sicher – Abrechnung plus Lohnquittung pro Monat. Erstellen Sie die Quittung jetzt mit dem Generator oben und legen Sie das PDF direkt zu den Lohnunterlagen.