1 Quittungsdetails

2 Verkäuferinformationen

3 Käuferinformationen (optional)

4 Unterschrift (des Verkäufers)

Live-Vorschau – aktualisiert sich beim Tippen

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Die Taxiquittung ist für Geschäftsreisende bares Geld wert: Ohne Beleg keine Erstattung durch den Arbeitgeber, kein Betriebsausgabenabzug, keine Werbungskosten. Auf dieser Seite erstellen Taxi- und Mietwagenunternehmer saubere Quittungen als PDF – und Fahrgäste erfahren, was zu tun ist, wenn der Zettel aus dem Taxi verloren gegangen ist.

Was gehört auf eine ordnungsgemäße Taxiquittung?

Die meisten Taxifahrten bleiben unter 250 € – damit genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, sprich: eine vollwertige Quittung mit diesen Angaben:

  • Name und Anschrift des Taxiunternehmens (nicht nur „Taxi 1234" – die vollständige Firmierung)
  • Ausstellungsdatum (= Fahrtdatum)
  • Art der Leistung: „Taxifahrt von … nach …", idealerweise mit Uhrzeit
  • Bruttobetrag inklusive Trinkgeld-Vermerk, falls quittiert werden soll
  • Umsatzsteuersatz (7 % oder 19 % – siehe unten) bzw. bei Kleinunternehmern der Hinweis auf § 19 UStG
  • Unterschrift des Fahrers – keine gesetzliche Pflicht der Kleinbetragsrechnung, aber branchenüblich und für die Anerkennung beim Arbeitgeber hilfreich

Für Fahrgäste gilt: Prüfen Sie den Beleg direkt im Taxi. Fehlt die Anschrift des Unternehmens oder der Steuersatz, kann die Buchhaltung die Erstattung verweigern.

7 % oder 19 %: Welcher Steuersatz gilt im Taxi?

Eine Besonderheit der Branche, die auf der Quittung stimmen muss:

  • 7 % (ermäßigt): Taxifahrten im Nahverkehr – innerhalb einer Gemeinde oder bei Strecken bis 50 km.
  • 19 % (regulär): Fahrten über 50 km sowie in der Regel Mietwagen-Beförderungen (z. B. klassische Chauffeur- und App-Fahrdienste ohne Taxikonzession).

Im Generator wählen Sie beim gewerblichen Verkauf einfach den passenden Steuersatz – die Steuerbeträge werden automatisch berechnet und ausgewiesen.

Taxiquittung verloren: So retten Sie die Erstattung

Der Klassiker auf Geschäftsreise: Die Fahrt war echt, der Beleg ist weg. Drei Wege führen trotzdem zum Ziel:

  1. Beim Taxiunternehmen nachfragen: Über Datum, Uhrzeit und Strecke lässt sich die Fahrt oft zuordnen – viele Zentralen stellen eine Zweitschrift aus, besonders bei Kartenzahlung.
  2. Kartenzahlungs-Beleg nutzen: Der Kontoauszug bzw. der Beleg des Kartenterminals dokumentiert Betrag und Empfänger – in Kombination mit einer kurzen Notiz zur Fahrt akzeptieren das viele Arbeitgeber.
  3. Eigenbeleg erstellen: Für die eigene Buchhaltung bzw. die Steuererklärung können Sie einen Eigenbeleg ausstellen: Datum, Strecke, Betrag, Grund der Fahrt und der Vermerk „Originalbeleg verloren". Das Finanzamt erkennt Eigenbelege bei glaubhaften, betragsüblichen Fahrten in der Regel an – der Vorsteuerabzug entfällt allerdings.

Wichtig: Ein Eigenbeleg ist eine Notlösung für den eigenen Nachweis – niemals ein Werkzeug, um nicht angetretene Fahrten zu „belegen". Wer Belege für erfundene Spesen erstellt, begeht Betrug bzw. Steuerhinterziehung.

Für Taxi- und Mietwagenunternehmer: digital quittieren

Handschriftliche Quittungsblöcke im Taxi sind fehleranfällig – gerade nachts. Der Generator oben bietet eine schnelle Alternative für alle Fälle, in denen der Fiskaltaxameter-Bon nicht reicht oder ein Kunde einen formellen Beleg mit Unterschrift wünscht:

  • Auf dem Smartphone ausfüllen, direkt im Fahrzeug unterschreiben (Touchscreen) und das PDF dem Fahrgast per E-Mail oder Messenger senden.
  • Als installierbare App funktioniert der Generator auch ohne Internetverbindung – etwa in der Tiefgarage oder auf Landstrecken.
  • Beträge werden automatisch in Worte umgewandelt, der Steuersatz (7 %/19 %) wird sauber ausgewiesen.

Beachten Sie: Der Quittungs-Generator ergänzt die Belegausgabe des Taxameters, er ersetzt aber kein Kassensystem im Sinne der KassenSichV. Für die Bewirtung von Geschäftspartnern nach der Fahrt gibt es übrigens ein Schwesterprojekt: den Bewirtungsbeleg-Generator.

Taxikosten absetzen: die Steuerseite für Fahrgäste

  • Dienstreise: Taxikosten sind in tatsächlicher Höhe als Reisekosten abziehbar bzw. vom Arbeitgeber erstattbar – Beleg erforderlich.
  • Weg zur Arbeit: Hier gilt grundsätzlich nur die Entfernungspauschale; Taxikosten für den Arbeitsweg sind nach aktueller BFH-Rechtsprechung nicht zusätzlich abziehbar (Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel" im Sinne der Pauschalen-Ausnahme).
  • Krankheitsfahrten: Medizinisch notwendige Taxifahrten können als außergewöhnliche Belastungen zählen – Verordnung und Quittung aufbewahren.
  • Selbstständige: Betrieblich veranlasste Fahrten sind Betriebsausgaben; mit ordnungsgemäßer Quittung inklusive Steuersatz gibt es zusätzlich den Vorsteuerabzug.

Häufig gestellte Fragen zur Taxiquittung

Ja. Zum einen folgt der Anspruch aus § 368 BGB, zum anderen besteht seit 2020 die Belegausgabepflicht für elektronische Kassensysteme – der Taxameter-Bon bzw. ein Beleg muss dem Fahrgast angeboten werden. Auf Verlangen gehört ein vollständiger Beleg mit Unternehmensanschrift dazu.

Erst beim Taxiunternehmen nach einer Zweitschrift fragen, dann Kartenzahlungsbelege prüfen. Bleibt beides erfolglos, hilft ein Eigenbeleg mit Datum, Strecke, Betrag und dem Vermerk „Originalbeleg verloren" – bei plausiblen Beträgen wird er in der Regel anerkannt, der Vorsteuerabzug entfällt jedoch.

7 % für Taxifahrten im Nahverkehr (innerhalb der Gemeinde oder bis 50 km Strecke), 19 % für längere Fahrten und regelmäßig für Mietwagen-Beförderungen ohne Taxikonzession.

Auf dem Taxameter-Bon erscheint nur der Fahrpreis. Soll das Trinkgeld erstattet werden, lassen Sie es auf der Quittung mit ausweisen („Fahrpreis 28,40 € + Trinkgeld 2,60 € = 31,00 €") – Arbeitgeber erstatten Trinkgelder in üblicher Höhe meist anstandslos.

Für die Erstattung durch viele Arbeitgeber ja, für den Vorsteuerabzug nein – dafür braucht es einen Beleg mit Leistungsbeschreibung und Steuersatz. Am sichersten: Taxameter-Bon plus Kartenbeleg zusammen einreichen.

Ja. Der Generator ist nicht auf Taxifahrten beschränkt – tragen Sie einfach die passende Leistungsbeschreibung ein (z. B. „Kurierfahrt", „Flughafentransfer") und wählen Sie den korrekten Steuersatz (bei Mietwagen in der Regel 19 %).

Fazit: Ob als Unternehmer im Fahrzeug oder als Fahrgast mit verlorenem Beleg – mit Generator und Eigenbeleg-Vorlage sind Taxi-Belege in zwei Minuten geregelt.