Eine Mietquittung bestätigt, dass der Vermieter die Miete erhalten hat. Bei Überweisung ersetzt der Kontoauszug diesen Nachweis – doch sobald die Miete bar gezahlt wird, ist die Quittung für den Mieter überlebenswichtig: Ohne sie lässt sich im Ernstfall nicht beweisen, dass gezahlt wurde. Mit dem Generator oben füllen Sie die Mietquittung in zwei Minuten aus. So nutzen Sie ihn für Mietzahlungen richtig: Tragen Sie als „Verkäufer" den Vermieter (Zahlungsempfänger) und als „Käufer" den Mieter ein.
Wann brauche ich eine Mietquittung?
- Barzahlung der Miete: Der Klassiker – ohne Kontobewegung ist die Quittung der einzige Zahlungsbeweis. Grundsätzliches zur Bargeld-Quittung erklärt unser Ratgeber Quittung bei Barzahlung.
- Nachweis für Behörden: Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle verlangen regelmäßig Nachweise über gezahlte Miete – bei Barzahlern geht das nur per Mietquittung.
- Untermiete und WG-Zimmer: Zahlt der Untermieter bar oder per PayPal an den Hauptmieter, schafft die Quittung für beide Seiten Klarheit.
- Möblierte Kurzzeitvermietung: Bei privaten Zwischenmieten wird oft bar gezahlt – jede Zahlung einzeln quittieren.
- Kaution in bar: Die Übergabe der Mietkaution unbedingt quittieren lassen – inklusive des Verwendungszwecks „Mietkaution".
Hat der Mieter ein Recht auf eine Quittung?
Ja. Nach § 368 BGB kann jeder, der eine Leistung erbringt, vom Empfänger ein schriftliches Empfangsbekenntnis verlangen – das gilt selbstverständlich auch für Mietzahlungen. Zahlt der Mieter bar, muss der Vermieter auf Verlangen quittieren. Verweigert er das, darf der Mieter die Zahlung sogar zurückhalten, bis die Quittung ausgestellt wird (§ 273 BGB).
Bei Überweisungen besteht dagegen in der Regel kein Anspruch auf eine zusätzliche Quittung – der Kontoauszug ist Nachweis genug.
Diese Angaben gehören auf die Mietquittung
- Name und Anschrift des Vermieters (Aussteller der Quittung)
- Name des Mieters
- Mietobjekt: Adresse der Wohnung, ggf. Wohnungsnummer – so ist eindeutig, wofür gezahlt wurde
- Zeitraum: Für welchen Monat (oder welche Monate) die Miete gezahlt wurde – der wichtigste Punkt der Mietquittung!
- Betrag in Ziffern und Worten – idealerweise aufgeschlüsselt in Kaltmiete und Nebenkosten-Vorauszahlung
- Zahlungsart (bar)
- Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters
Im Generator tragen Sie Objekt und Zeitraum einfach in das Beschreibungsfeld ein – zum Beispiel: „Miete August 2026 für die Wohnung Musterstraße 12, 2. OG links, 23562 Lübeck – Kaltmiete 550,00 € zzgl. Nebenkosten-Vorauszahlung 150,00 €".
Einzelquittung oder Sammelquittung?
Grundsätzlich gilt: Jede Mietzahlung einzeln quittieren. Eine Quittung pro Monat schafft eine lückenlose Kette. Eine Sammelquittung („Miete Januar bis Dezember dankend erhalten") ist zwar zulässig, birgt aber ein Risiko für den Vermieter: Sie kann als Beleg dafür gewertet werden, dass sämtliche Monate bezahlt wurden – auch wenn einzelne Zahlungen tatsächlich ausstanden.
Für Mieter wiederum gilt die gesetzliche Vermutungsregel des § 366 Abs. 2 BGB analog dem Grundsatz: Wer die Quittung für den aktuellen Monat besitzt, für frühere Monate aber nicht, muss bei Streit die älteren Zahlungen trotzdem beweisen. Also: Quittungen für alle Monate sammeln und mindestens bis drei Jahre nach Ende des Mietverhältnisses aufbewahren (Verjährung, § 195 BGB).
Mietquittung für das Jobcenter oder Wohngeld
Behörden akzeptieren Mietquittungen als Nachweis der tatsächlichen Mietzahlung, wenn sie vollständig sind: Mieter, Vermieter, Objekt, Monat, Betrag, Datum, Unterschrift. Wichtig für Leistungsbezieher:
- Lassen Sie sich jede Barzahlung sofort bei Übergabe quittieren – nachträglich ausgestellte Quittungen wirken auf Sachbearbeiter schnell unglaubwürdig.
- Achten Sie auf die Aufschlüsselung von Kaltmiete und Nebenkosten – viele Ämter verlangen getrennte Angaben.
- Reichen Sie Kopien ein, behalten Sie die Originale.
Hinweis für Vermieter: Steuerliche Seite der Barzahlung
Mieteinnahmen gehören in die Anlage V der Steuererklärung – unabhängig davon, ob sie bar oder per Überweisung fließen. Die ausgestellten Mietquittungen (bzw. deren Kopien) dienen dabei als Einnahmen-Dokumentation. Wer regelmäßig bar kassiert, sollte die Quittungskopien lückenlos ablegen: Bei einer Vermieter-Prüfung sind nicht erklärte Barmieten ein klassischer Prüfungsschwerpunkt. Tipp: Nummerieren Sie Ihre Mietquittungen fortlaufend (Feld „Quittungsnummer" im Generator) – das erleichtert die Zuordnung enorm.
Häufig gestellte Fragen zur Mietquittung
Fazit: Bar gezahlte Miete ohne Quittung ist ein vermeidbares Risiko – für Mieter wie Vermieter. Erstellen Sie die Mietquittung jetzt kostenlos mit dem Generator oben, eine pro Monat, und die Zahlungshistorie ist lückenlos dokumentiert.